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Die vorgeschlagene Richtlinie zur Energieeffizienz sieht ein verbindliches Energieeffizienzziel von 30 % für das Jahr 2030 vor. Diesem positiven verbindlichen Ziel auf EU-Ebene steht allerdings entgegen, dass der Verkehrsbereich bei der Berechnung des Energieverbrauchs ausgenommen ist, obwohl er zu den Hauptenergieverbrauchern zählt. Außerdem fehlen verbindliche Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten. Während die Bekämpfung der Energiearmut erfreulicherweise größere Aufmerksamkeit erfährt, ist die verpflichtende Einführung fernablesbarer Wärmezähler und Heizkostenverteiler kategorisch abzulehnen, da die Umrüstung einen enormen finanziellen und technischen Aufwand darstellt, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

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Dorothea Herzele

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