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ZurückDie Europäische Kommission hat angekündigt 2026 eine EU-Strategie zur Armutsbekämpfung vorzulegen. Aus Sicht der AK ist dieses Vorhaben zu begrüßen: Angesichts der Notwendigkeit weitreichender Fortschritte, um das EU-2030-Ziel zur Armutsbekämpfung zu erreichen, ist eine kohärente EU-Anti-Armuts-Strategie dringend notwendig. Wichtig wäre eine abgestimmte Steuerung zur Erreichung des EU-2030-Armutsbekämpfungsziels. Diese muss auch eine konsequente Analyse des Fortschritts bei der Armutsbekämpfung und konkrete Aktionspläne der Mitgliedstaaten beinhalten.
Damit die EU-Anti-Armuts-Strategie tatsächlich wirksam werden kann, muss sie konkrete Maßnahmen, einschließlich Vorschläge für rechtsverbindliche Richtlinie enthalten. Wichtig sind hier etwa EU-Mindeststandards für Systeme der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung; Rechtsansprüche auf Aus- und Weiterbildung; eine verstärkte Bekämpfung von Kinderarmut; eine europäische Jobgarantie für Langzeitarbeitslose; ausreichende ESF-Mittel und eine EU-Kofinanzierung für sozialen Wohnbau; eine ambitionierte neue „Gender Equality Strategy“; eine Just-Transition-Richtlinie sowie die verstärkte Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Darüber hinaus müsste die EU-Anti-Armuts-Strategie in eine allgemeine sozioökonomische Ausrichtung auf EU-Ebene eingebettet sein, welche die Armutsbekämpfung unterstützt, anstatt dieses Ziel zu untergraben.
Nikolai Soukup
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