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Die EU-Kommission hat im Januar 2017 einen Entwurf für eine „Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation“ veröffentlicht, die ab Mai 2018 die bisherige ePrivacy-Richtlinie ablösen soll. Die in der Richtlinie enthaltenen Spezialregeln verstehen sich als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Angesichts der enormen Alltagsbedeutung elektronischer Kommunikation und der zunehmenden Überwachung des Nutzerverhaltens ist es erklärtes Ziel des Verbraucherschutzes, die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation sowie das Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit persönlichen Kommunikationsdaten wirksamer als bisher zu schützen.

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Daniela Zimmer

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