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Nach Monaten der Verhandlungen folgte diese Woche die feierliche Unterzeichnung der Europäischen Sozialpartner unter die überarbeitete Rahmenrichtlinie zum Elternurlaub. Ergebnis der überarbeiteten Richtlinie sind eine Ausweitung des Elternurlaubs, die Flexibilität nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub und ein erweiterter modernerer Familienbegriff.
Elternurlaub wird auf 4 Monate ausgeweitet
Einer der Kernpunkte der überarbeiteten Richtlinie ist die Ausweitung des individuellen Rechtes auf Elternurlaub von bisher 3 auf 4 Monate. Neu an dieser Bestimmung ist auch, dass jeder Elternteil zumindest einen der 4 Monate wird nehmen müssen. Dies stellt eine Bestimmung zur Ermutigung der Inanspruchnahme des Elternurlaubes durch beide Elternteile dar. Jetzt sind die Mitgliedstaaten bzw die Sozialpartner aufgerufen diese Neuerungen in die bestehenden Regelungen einzubauen.

Flexiblere Arbeitszeit nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub
Die überarbeitete Richtlinie zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab. Es wird die Möglichkeit eröffnet, nach der Rückkehr auf den Arbeitsplatz im Anschluss an den Elternurlaub, bei den ArbeitgeberInnen um Änderung bzw Flexibilisierung der Arbeitszeiten für eine gewisse Zeit anzusuchen. Die ArbeitgeberInnen sollen auf die Wünsche der ArbeitnehmerInnen eingehen, unter Rücksichtnahme der Interessen der ArbeitnehmerInnen als auch der ArbeitgeberInnen. Auch hier bleibt es den Mitgliedstaaten bzw den Sozialpartnern überlassen die genauen Modalitäten zu bestimmen. Diese Regelung stellt zwar eine klare Verbesserung zur bisherigen dar, ging aber dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) nicht weit genug. Der EGB forderte ein Recht der ArbeitnehmerInnen auf Flexibilisierung der Arbeitszeit, das nur durch tatsächlich objektive Gründe von Seiten der Arbeitgeberinnen abgewendet werden kann. Mit dieser Forderung konnte der EGB sich letztlich nicht durchsetzen.

Umsetzung innerhalb von 2 Jahren
Nachdem die Minister der 27 Mitgliedstaaten auf Ratsebene ihre Zustimmung zur überarbeiteten Richtlinie erteilen werden, bleiben den Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Leider konnten sich die Europäischen Sozialpartner nicht auf weiter reichende Bestimmungen zugunsten der ArbeitnehmerInnen einigen. In Zeiten einer Finanz-, Beschäftigungs-, und Weltwirtschaftskrise sind sichtlich die Zugeständnisse von Seiten der Arbeitgeberinnen enden wollend.


Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Kommission

Rahmenvereinbarung Elternurlaub (nur in Englisch verfügbar)