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ZurückInhaltlich gibt es aus Sicht von AK EUROPA einige Unklarheiten: So ist insbesondere das Konzept eines einheitlichen Antragsverfahrens zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber (in dieser Form) nicht zielführend, da es sich im Spannungsverhältnis zu bestehenden Richtlinien und auch zum geltenden österreichischen Recht befindet.<br /><br />Die EU-Migrationspolitik muss weiters als Ganzes betrachtet werden. Die EU-Kommisson plant weitere Richtlinien in diesem Bereich, nämlich eine Saisonierrichtlinie, eine Richtlinie bezüglich Entsendung im Konzern sowie eine Richtlinie bezüglich bezahlter Auszubildender. Auch ihre Pläne zu zirkulärer Migration werden angetrieben. Bei all diesen Vorhaben, die zum Großteil bereits im Jahr 2008 umgesetzt werden sollen, handelt es sich um Instrumente zu kurzfristiger, temporärer Migration, welche AK EUROPA ablehnt.