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ZurückIn Anbetracht der starken Zunahme grenzüberschreitender Beschäftigung und den damit zusammenhängenden grenzüberschreitenden Fällen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts wird die Einrichtung einer darauf bezogenen Europäischen Arbeitsbehörde grundsätzlichbegrüßt. Damit verbundene Probleme können derzeit aufgrund verschiedener Interessenlagen zwischen den Mitgliedstaaten in den meisten Fällen nicht wirksam bilateral gelöst werden.