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Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 zwei Verordnungsvorschläge veröffentlicht, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel betreffen: Verordnung zur Einführung des digitalen Euro (COM (2023) 369) und Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (COM (2023) 364). Beide Vorschläge zusammen verfolgen das zentrale Ziel der faktischen und rechtlichen Gleichstellung von digitalem Euro und Euro-Bargeld als gesetzliche Zahlungsmittel.
 

Die AK begrüßt das Vorhaben, einen digitalen Euro als weitgehend kostenlose und sichere Zahlungsalternative zu den zahlreichen bestehenden Zahlungsmitteln privater Emittenten einzuführen. Die AK begrüßt auch den vorgeschlagenen neuen Rechtsrahmen und das Bekenntnis zum Euro-Bargeld, sieht aber Spielraum für Verbesserungen im Sinne der Konsument:innen. Der Anspruch der Regulierung, dass der digitale Euro das Euro-Bargeld lediglich ergänzen, aber nicht ersetzen soll, ist zu unterstreichen.

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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