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Mit ihrer Initiative zur „Digitalen Fairness“ möchte die EU-Kommission überprüfen, ob durch das bestehende Verbraucher:innenschutzrecht erreicht wird, dass ein gleiches Maß an Fairness online und offline gewährleistet ist. Wie in diesem AK EUROPA Positionspapier dargestellt ist, besteht aus Sicht der AK tatsächlich großer Handlungsbedarf. Die Digitalökonomie gewinnt durch exzessive Datennutzung bzw den Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz immer mehr Macht über Konsument:innen und Bürger:innen, während deren Position zunehmend schwächer wird. „Take it or leave it“ lautet häufig das Motto von Onlineanbietern.

 

Das auf Innovation ausgerichtete EU-Digitalpaket – bestehend unter anderem aus dem Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA), Data Act (DA), Artificial Intelligence Act (AIA), Digital Governance Act (DGA) und dem European Health Data Space (EHDS) – muss durch korrespondierende digitale Verbraucher:innenrechte besser ausbalanciert werden. Hier fehlen etwa durchsetzbare Rechtsansprüche auf Offline-Nutzung oder auf eine generelle Einhaltung von “Don’t-Track”-Willenserklärungen. Von großer Bedeutung sind auch Werkzeuge, die es den Verbraucher:innen erleichtern, den Datenfluss im Bereich des Internet der Dinge zu kontrollieren.

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Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Brussels office)

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