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Das Europäische Parlament (EP) und der Rat einigten sich diese Woche, im Wege des informellen Trilogs, Gemeinschaftsmittel in Höhe von € 100 Millionen bereitzustellen, um durch Mikrokredite benachteiligten Gruppen am Arbeitsmarkt den Weg in die Selbständigkeit zu öffnen. Die Frage der Finanzierung stellte bis zuletzt das gesamte Projekt in Frage. Erst in letzter Sekunde kam dann doch noch eine Einigung zustande, bei der aber die ursprünglichen Wünsche des EP stark zurückgeschraubt wurden.

EP wollte mehr, konnte sich aber letztlich  nicht durchsetzen

Noch im November vorigen Jahres forderte die Berichterstatterin zum Mikrofinanzierungsinstrument, Kinga Göncz (S&D Fraktion), dass € 150 Millionen für Mikrokredite bereitgestellt werden müssen. Weiters forderte sie für diese Summe eine eigene EU-Haushaltslinie. Dies wurde aber weder von der Kommission so vorgeschlagen, noch war der Rat mit der Forderung von Göncz einverstanden. Kommission und Rat wollten nur € 100 Millionen aus dem EU Progress-Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität „locker“ machen. Göncz war anfänglich strikt gegen die Verwendung von Mitteln aus dem Progress-Programm, mit der verständlichen Begründung, dass diese schon zur Armutsbekämpfung herangezogen werden. Durchgesetzt haben sich aber schlussendlich Rat und Kommission. Die Einigung mit dem EP sieht nun vor, dass nur € 100 Millionen an Mitteln fließen werden, gespeist zu 60% aus dem Progress-Programm und nur zu 40% aus anderen Quellen.

Ziel der Mikrofinanzierung: Benachteiligten am Arbeitsmarkt den Weg in die Selbständigkeit zu öffnen

Das Mikrofinanzierungsinstrument hat zum Ziel, gerade in Zeiten von eingeschränktem Kreditangebot, eine zusätzliche Möglichkeit finanzieller Unterstützung zu schaffen und damit den Zugang zu Kleinstkrediten für die Unternehmensgründung zu vereinfachen. Kredite sollen in einer Höhe von maximal € 25.000 vergeben werden. Die Mikrofinanzierung soll aber auch in Form von Bürgschaften, Absicherungen zur Risikoverteilung, Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten erfolgen. Verwalten wird dieses Instrument die Kommission. Für die Durchführung der Maßnahmen wird die EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds) zuständig sein. Diese wird wiederum mit Banken und sonstigen Anbietern von Mikrofinanzierungen Vereinbarungen schließen, die dann für die Vergabe von Krediten und anderen Maßnahmen zuständig sind. Quoten pro Mitgliedstaat wird es für die € 100 Millionen nicht geben, vielmehr wird das Geld nach dem Prinzip „first come, first served“ durch die Banken verteilt.

Beschluss am Beschäftigungsrat nur noch Formsache

Das Ergebnis des informellen Trilogs zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission muss nun noch am nächsten Beschäftigungsrat im März abgesegnet werden. Dies stellt aber lediglich eine Formsache dar. Diese Woche gab bereits das EP im Plenum grünes Licht zum erzielten Ergebnis.  Mit 511 Stimmen setzten sich die Befürworter gegen 95 Stimmen bei 11 Enthaltungen durch. Unter den wenigen Nein-Stimmen fanden sich auch einige österreichische Abgeordnete. In Kraft treten kann das Mikrofinanzierungsinstrument 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Mit einiger Verspätung, wollte man doch schon mit 1.1.2010 das Mikrofinanzierungsinstrument in die Praxis umsetzen.

Weiterführende Informationen:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments zum informellen Trilog (nur auf Englisch verfügbar)

Presseaussendung des Europäischen Parlaments zur Einigung im Plenum (nur auf Englisch verfügbar)