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Beim Daten Governance Gesetz handelt es sich um ein grundrechtlich äußerst sensibles Projekt: Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Datenwirtschaft – unter Einhaltung einiger Anforderungen – auch auf geschützte Daten zugreifen können. Nach Einschätzung der Arbeiterkammer werden KonsumentInnen, PatientInnen und BürgerInnen den Datentransfers nicht ohne Weiteres vertrauen können. Denn während die Förderung innovativer Datenbewirtschaftung überaus klar formuliert ist, sind die flankierenden Vorschriften, die die Rechte der Betroffenen absichern, unvertretbar vage. Im neuen AK EUROPA Positionspapier wird dargelegt, wo es dringenden Überarbeitungsbedarf im Daten Governance Gesetz gibt.

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Daniela Zimmer

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