Publikationen
ZurückZur Eignung von IPSAS für die Haushaltsrechte der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist zunächst auszuführen, dass viele Mitgliedsstaaten sich in ihren Haushaltsrechten bereits an einzelnen IPSAS orientieren, darunter auch Österreich.
Die Übernahme einzelner Standards könnte einzelnen Mitgliedsstaaten relevante Informationen über die Ergebnis-rechnung und Vermögenslage eines Mitgliedslandes – parallel zur klassischen Finanzierungsrechnung – bieten.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Alice Niklas
Kontakt per E-MailMichael Heiling
Kontakt per E-Mail