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Die Europäische Kommission (EK) hat am 14.4.2014 einen „Bericht über den Stand des Kraftverkehrsmarkts der Union“ veröffentlicht, um ihrer Berichtspflicht bis Ende 2013 gemäß Art 17 Abs 3 der EG-Verordnung 1072/2009 nachzukommen.
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Richard Ruziczka

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