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Am 29. März 2017 informierte das Vereinigte Königreich die EU offiziell über seine Absicht, die EU zu verlassen. Gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags endet die EU-Mitgliedschaft spätestens zwei Jahre nach dieser Mitteilung. Die BAK bedauert die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU verlassen zu wollen und spricht sich dafür aus, die Möglichkeit eines Verbleibs in der EU offen zu halten.

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Sarah Bruckner

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