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Dieser Verordnungsvorschlag ist Teil der aktuellen Vereinfachungsagenda der EU. Er beinhaltet fahrzeug- und umwelttechnische Änderungen, die die Automobilindustrie fördern sollen, aber auch Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen betreffen. So sollen elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,5 Tonnen von der Verpflichtung ausgenommen werden, ein Kontrollgerät zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie einen Geschwindigkeitsbegrenzer zu haben. Darüber hinaus soll im EU-Typengenehmigungsrecht die neue Unterkategorie „kleines europäisches Elektrofahrzeug“ geschaffen werden. Zudem sind Vereinfachungen beim Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehen.

Aus Sicht von AK dürfen die Verkehrssicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer:innen nicht im Namen der Vereinfachung beeinträchtigt werden. Daher muss die Pflicht zur Installation von Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern in Nutzfahrzeugen sichergestellt werden. Beim bi-direktionalen Laden von Elektroautos muss gewährleistet sein, dass die Vereinfachungen die Nutzung der Fahrzeugbatterie als mobiler Speicher ermöglichen. Und „Made in Europe“-Vorschriften für kleine europäische Elektrofahrzeuge müssen zielsicher gestaltet werden.

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Franz Greil

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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