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Aus Sicht von AK dürfen die Verkehrssicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer:innen nicht im Namen der Vereinfachung beeinträchtigt werden. Daher muss die Pflicht zur Installation von Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern in Nutzfahrzeugen sichergestellt werden. Beim bi-direktionalen Laden von Elektroautos muss gewährleistet sein, dass die Vereinfachungen die Nutzung der Fahrzeugbatterie als mobiler Speicher ermöglichen. Und „Made in Europe“-Vorschriften für kleine europäische Elektrofahrzeuge müssen zielsicher gestaltet werden.
Franz Greil
Kontakt per E-MailFlorian Wukovitsch (Brussels office)
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