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Dieser Verordnungsvorschlag ist Teil der aktuellen Vereinfachungsagenda der EU. Er beinhaltet fahrzeug- und umwelttechnische Änderungen, die die Automobilindustrie fördern sollen, aber auch Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen betreffen. So sollen elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,5 Tonnen von der Verpflichtung ausgenommen werden, ein Kontrollgerät zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie einen Geschwindigkeitsbegrenzer zu haben. Darüber hinaus soll im EU-Typengenehmigungsrecht die neue Unterkategorie „kleines Elektrofahrzeug“ geschaffen werden. Zudem sind Vereinfachungen beim Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehen.

Aus Sicht der AK darf die Vereinfachung nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und des Wohlergehens der Arbeitnehmer:innen gehen. Daher muss die Pflicht zur Installation von Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern in Nutzfahrzeugen sichergestellt sein. Beim bidirektionalen Laden von Elektroautos muss gewährleistet sein, dass die Vereinfachungen die Nutzung der Fahrzeugbatterie als mobiler Speicher ermöglichen. Außerdem müssen „Made in Europe“-Vorschriften für kleine Elektrofahrzeuge zielsicher gestaltet werden.

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Franz Greil

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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