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Haushaltsgeräte, die jeden unserer Schritte aufzeichnen und die permanente Auswertung aller unserer Daten, mit dem Ziel, die Profite der Internetkonzerne zu maximieren. Was wie eine Schreckensvision der Zukunft klingt, könnte schneller greifbare Gegenwart werden als gedacht. Die AK vertritt auch in Brüssel die Interessen der österreichischen KonsumentInnen und setzt sich dafür ein, die Privatsphäre im Internet zu stärken.

 

Anfang 2017 legte die Kommission einen Entwurf vor, um mit der sogenannten „e-Privacy Verordnung“ den Schutz der Privatsphäre bei elektronischer Kommunikation zu überarbeiten. Aus dem EU-Parlament kommen erste Signale für mehr VerbraucherInnenschutz, aber auch einige, die im Interesse der Internetwirtschaft in die gegenteilige Richtung deuten. Die Verhandlungsergebnisse hierzu sind noch nicht absehbar. Der Plan der EU-Kommission beinhaltet neben bewährten Schutzvorschriften aber auch Vorschläge, die aus Sicht der AK klar abzulehnen sind.

 

Der Kommissionsentwurf lässt Türen zur totalen Überwachung von KonsumentInnen offen; hier müssen die Alarmglocken schrillen. Die EU-Kommission selbst nennt diese treffenderweise „Verfolgungsdienste“. Es geht darum, dass Geschäfte ihre KundInnen über deren Smartphones sowie die WLAN- oder Bluetooth-Verbindung identifizieren und alle Bewegungen der KundInnen aufzeichnen können. Dadurch sollen ein genaues Profiling und individualisierte Werbung ermöglicht werden — gespeichert werden mit den Bewegungsdaten aber ganze Profile mit bestimmten Vorlieben und Interessen der KundInnen. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission bräuchten Geschäfte für ein solches „Personen-Tracking“ nicht einmal die Zustimmung ihrer KundInnen einzuholen; eine Kennzeichnung im Geschäft selbst soll ausreichen und nicht einmal eine vollständige Widerspruchsmöglichkeit ist vorgesehen. Aus Sicht der AK ist dies vollkommen unzureichend, um die Privatsphäre der KonsumentInnen zu schützen.

 

Ebenfalls ein kritischer Punkt in der e-Privacy-Verordnung ist das Ausspähen unseres Online-Verhaltens. Durch das Schürfen mit Analysetools in immer größeren Datenbergen erhoffen sich Internetkonzerne große Gewinne, doch der Datenschutz läuft Gefahr, auf der Strecke zu bleiben. Aktuell wird gerade über die Abschaffung der lästigen Cookie-Banner auf Webseiten diskutiert. Cookies dienen der Ausforschung des Surfverhaltens und der Aufzeichnung von KundInnendaten. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Zustimmung dazu anstatt durch Banner künftig über die vorausgewählte Browsereinstellung eingeholt werden. Die AK fordert deshalb, dass die Browser auf die datenschutzfreundlichste Variante voreingestellt werden müssen, dies sieht der aktuelle Kommissionsvorschlag aber gerade nicht vor. Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2016 ändern 60 % der ÖsterreicherInnen ihre Browsereinstellung aus Datenschutzgründen. Dies bedeutet aber auch, dass 40 % dies nicht tun und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen geschützt werden müssen. Denn davon betroffen sind in erster Linie ältere und generell weniger internetaffine Menschen.

 

Eine weitere Herausforderung für die Gesetzgebung ist das sogenannte „Internet der Dinge“: Immer mehr Firmen bieten mit Sensoren ausgestattete und mit dem Internet verbundene „smarte“ Geräte an — vom Auto bis zur Zahnbürste.

 

Versteckte Abhöreigenschaften und Intransparenz der DatenempfängerInnen bzw. Datennutzungszwecke stellen die Gesetzgebung hier vor große Herausforderungen. Anschaulich illustriert dies eine Puppe aus den USA, die via Bluetooth und Spracherkennung auf Fragen der Kinder antwortet und deshalb „fast wie eine richtige Freundin sein“ soll. Treffenderweise wurde sie auch „Spionin im Kinderzimmer“ genannt, denn die Puppe leitete die Gespräche der Kinder direkt an den US-Hersteller weiter. Das Wissen über unser Verhalten — was wir kaufen, lesen, denken, wo wir uns bewegen — wird zum Produkt, von dem sich Internetkonzerne gutes Geld erhoffen und das ein großes Missbrauchspotential bietet.

 

Positiv bleibt anzumerken, dass zukünftig auch die Vertraulichkeit von Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp besser geschützt werden soll. Denn es ist nicht einzusehen, warum der Inhalt einer SMS besser geschützt ist als Nachrichten über WhatsApp, Google oder Facebook.

 

Die AK wird sich intensiv in diese Diskussionen auf europäischer Ebene einbringen, um das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre im Internet zu stärken, anstatt sie am Altar der Profitinteressen der Internetkonzerne zu opfern.

 

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier zur e-Privacy-Verordnung

Portal der Arbeiterkammer zu Datenschutz

AK Studie: Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag

ÖGB Europabüro: E-Privacy: Bleibt der Vorschlag der Kommission beim Datenschutz auf halber Strecke stehen?

BEUC (The European Consumer Organisation) Position Paper zur e-Privacy Verordnung