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Die BAK begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im Bereich der EU-Steuerpolitik bei der Beschlussfassung vom Einstimmigkeitsprinzip abzugehen und stattdessen eine qualifizierte Mehrheit und Einbindung des Europäischen Parlaments einzuführen.

 

Das derzeit geltende System der Einstimmigkeit in der EU-Steuerpolitik hat zu einem Wettlauf zwischen den Mitgliedstaaten um die niedrigsten Steuersätze geführt, der letztlich auf Kosten der Beschäftigten und KonsumentInnen geht. Die Steuerausfälle aufgrund fehlender Reformen im EU-Steuerbereich sind enorm und stellen eine Gefahr für die wohlfahrtsstaatlichen Systeme in Europa dar.

 

Die BAK fordert seit langem Reformen in steuerpolitischen Angelegenheiten wie der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, einer Digitalsteuer und einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, die auch in der Festlegung eines Mindestkörperschaftsteuersatzes münden soll.

 

Die Anwendung der allgemeinen Überleitungsklausel des Artikel 48 Absatz 7 EUV zur Einführung einer Beschlussfassung mittels qualifizierter Mehrheit unter Einbindung des Europäischen Parlaments im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird daher von der BAK begrüßt. Die Durchführung der Reform in vier Schritten ist ebenfalls zu unterstützen. Den Vorschlag, das Vorhaben bis Ende 2025 umzusetzen, hält die BAK jedoch für wenig engagiert und fordert die zuständigen Staats- und Regierungschefs auf, die Implementierung der qualifizierten Mehrheit in der EU-Steuerpolitik bis spätestens Ende 2022 abzuschließen.

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