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ZurückDer Verordnungsentwurf sieht die Beibehaltung aller derzeit bereits vorgeschriebenen Kenn-zeichnungselemente vor. Es wird eine Mindestschriftgröße für die Etikettierung vorgeschrieben. Die Nährwertkennzeichnung wird verbindlich vorgeschrieben. Aber Herkunfts- bzw. Ursprungskennzeichnung ist nicht verbindlich vorgesehen. Der Umfang und die Art der Lebensmittelkennzeichnung könnten künftig einfacher per Durchführungsverordnung der Kommission abgeändert werden. Keine konsumentenfreundliche Ampelkennzeichnung der Nährwerte: Als Darstellungsform wurde eine von der Lebensmittelindustrie entwickelte Zahlen- und Prozentdarstellung vorgeschlagen, aus denen für Konsumenten allerdings nicht deutlich hervorgeht, wie fett oder zuckerhaltig ein Lebensmittel ist. Die AK möchte daher ein Ampelsystem.