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ZurückDie Einführung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) stellt aus Sicht der ArbeitnehmerInnen eine der wichtigsten Neuerungen des Vertrags von Lissabon dar. Die EBI hat das Potential, die vielfach diagnostizierte Kluft zwischen der EU und ihren BürgerInnen zu mindern. In einer Gesamtbewertung des Vertrags von Lissabon ist auch für die AK ihre Einführung ein wesentliches Kriterium für die Befürwortung des neuen primärrechtlichen Gefüges der EU gewesen.
Mit der EBI sollte zum einen das Engagement und die Initiativbereitschaft der BürgerInnen gefördert werden, zum anderen müssen Ergebnisse einer EBI ernst genommen werden. Ansonsten droht das neue Instrument zu einer demokratiepolitischen Alibimaßnahme zu werden, die den Ruf der EU als „bürgerfernes Europa der Eliten“ nur weiter festigt.