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ZurückDie Bundesarbeitskammer begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Schaffung von Instrumenten kollektiver Rechtsdurchsetzung, handelt es sich doch um Maßnahmen, deren Umsetzung im innerstaatlichen Prozessrecht von der Bundesarbeitskammer seit vielen Jahren gefordert wird.
Nach Ansicht der Bundesarbeitskammer ist es für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes wichtig, dass der Zugang zum Recht gewährleistet ist und so Vertrauen in den Binnenmarkt geschaffen wird.
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Margit Handschmann
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