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Die Vorschläge Kanadas für ein Nachhaltigkeitskapitel sind unseren Anliegen in einigen Bereichen näher als der EU-Vorschlag. Dies trifft insbesondere auf die Einbindung der Minister, das entwickeltere Streitbeilegungsverfahren und vor allem auf den Ansatz, dass Verletzungen der vereinbarten Arbeitsnormen letztlich auch mit signifikanten Geldstrafen verfolgt werden sollen, zu. Besonders positiv wertet die Bundesarbeitskammer (AK), dass der kanadische Vorschlag über die Kernarbeitsnormen hinausgehende Elemente verbindlich in das Freihandelsabkommen mit einbezieht (Mindestlöhne, Überstundenentgelt, ArbeitnehmerInnenschutz und die Gleichbehandlung von MigrantInnen in Bezug auf Arbeitsbedingungen).
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Éva Dessewffy

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