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Mit dem Lissabonvertrag fallen nun auch die ausländischen Direktinvestitionen unter die Gemeinsame Handelspolitik. Das bedeutet, dass die EU einheitliche Grundsätze für die europäischen Direktinvestitionen in Drittstaaten gestaltet. Die AK fordert daher, in der Substanz der Freihandelsabkommen (FTA) auf Aspekte zur Förderung nachhaltiger Entwicklung von ausländischen Direktinvestitionen einzugehen und ausländischen Investoren die Unternehmensverantwortung für die Einhaltung von universellen Grundrechten (Menschenrechte sowie grundlegende Arbeitsnormen) zu übertragen.
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Elisabeth Beer

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