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ZurückBereits in der Stellungnahme von Februar 2011 zum Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ hat sich die Bundesarbeitskammer (AK) gegen eine verbindliche Form des europäischen Vertragsrechtsinstruments ausgesprochen. Diese Haltung möchte die AK hinsichtlich der nun von der Kommission vorgelegten Verordnung über ein Gemeinsames Europäischen Kaufrecht noch einmal bekräftigen.
Die EU-Richtlinie über die Rechte der VerbraucherInnen ist gerade in Kraft getreten. Ihr erklärtes Ziel ist, den grenzüberschreitenden Handel zu fördern. Erst nach der Umsetzung dieses Zivilrechtspakets und nach einer Evaluierung soll über weitere Maßnahmen befunden werden. Zudem schafft die EU-Richtlinie über die Rechte der VerbraucherInnen über weite Strecken Vollharmonisierung. Damit sind maßgebliche Teile eines Kaufrechts EU-weit vereinheitlicht.
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Alice Wagner
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