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ZurückDie BAK darf zur geplanten Revision der EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung und der EU-Verordnung 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr eine erste Einschätzung abliefern.
Die Revision vor allem der Fluggastrechte-Verordnung wird von der BAK grundsätzlich sehr begrüßt. Sie ist vor allem angesichts der teilweise systematischen Verweigerung berechtigter Unterstützungs-, Betreuungs- und Ausgleichsleistungen durch eine Reihe von Fluglinien dringend geboten. Zudem haben sich erhebliche Auslegungs- und Anwendungsprobleme bezüglich der Verordnung offenbart, die für große Rechtsunsicherheit unter Fluggästen wie auch bei den Fluglinien sorgen.