Nachrichten

Zurück

Nach wochenlangem Tauziehen haben die EU-Mitgliedstaaten am 15. März 2024 dem EU-Lieferkettengesetz im Ausschuss der Ständigen Vertreter:innen zugestimmt. Die vorläufige Einigung zum EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit erhielt bereits am 13. März 2024 die erforderliche Zustimmung. Beide Rechtsakte müssen noch vom Plenum des EU-Parlaments und vom Rat formell angenommen werden.