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Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu ermitteln, beseitigen, verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Am 14. Dezember verkündeten EU-Parlament, Rat und Kommission die Trilog-Einigung.