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ZurückDas EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu ermitteln, beseitigen, verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Am 14. Dezember verkündeten EU-Parlament, Rat und Kommission die Trilog-Einigung.
Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft kämpfen seit Jahren für die Einführung verbindlicher Regeln, die Unternehmen nicht nur in ihrem eigenen Geschäftsbereich, sondern auch entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes verpflichten. Die Trilog-Einigung zum EU-Lieferkettengesetz (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kurz CSDDD) ist ein Meilenstein.
Gegen massiven Widerstand der Wirtschaftslobbys durchgesetzt
Die EU-Kommission hatte im Februar 2022 den Richtlinienvorschlag präsentiert, der Rat im Dezember 2022 seine Position (Allgemeine Ausrichtung) festgelegt, das EU-Parlament folgte im Juni 2023. Der Legislativprozess ist von massivem Lobbying von Wirtschafts- und Industrieverbänden geprägt, die sich gegen das EU-Lieferkettengesetz stellen oder es verwässern wollen. Dass eine politische Einigung erzielt werden konnte, wird daher von den Unterstützer:innen der europaweiten Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an“ („Justice Is Everbody´s Business“), zu denen auch die AK zählt, als großer Erfolg gefeiert. Große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro müssen sich künftig an die neuen Regeln halten; Unternehmen aus Drittstaaten, die einen Umsatz in dieser Höhe in der EU erzielen, ebenso.
Das Lobbying hat jedoch Spuren hinterlassen. Der finale Richtlinientext liegt noch nicht vor, die Meldungen von EU-Parlament und Rat deuten aber auf gravierende Schwachstellen hin. Zu diesen zählen insbesondere das Fehlen einer Klima-Sorgfaltspflicht und die unzureichende Einbeziehung des Finanzsektors. Strengere Regeln für Risikosektoren (im Hinblick auf die Anzahl der erfassten Unternehmen) werden nur vom EU-Parlament erwähnt.
Wichtiger Schritt in Richtung gerechter Weltwirtschaft
Trotz bleibender Schlupflöcher ist das EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Weltwirtschaft. Betroffene von negativen Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten erhalten die Möglichkeit, vor Gericht gegen Unternehmen vorzugehen und Entschädigungen einzuklagen. Darüber hinaus werden staatliche Behörden für die Rechtsdurchsetzung zuständig sein. Das EU-Lieferkettengesetz wird aber nicht nur Betroffenen zu ihrem Zugang zum Recht verhelfen, sondern auch positive ökonomische Effekte, und zwar sowohl für den Globalen Süden als auch für Europa, mit sich bringen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der AK beauftragte Studie.
Wie geht es weiter?
Das EU-Parlament unter der Leitung der Berichterstatterin Lara Wolters (S&D), der Rat, koordiniert von der spanischen Präsidentschaft, und die Kommission haben eine Einigung erzielt. Der endgültige Richtlinientext muss aber erst ausformuliert werden. Weitere technische Sitzungen sind notwendig, um die politische Einigung in einen Rechtstext zu gießen. Anschließend müssen der Rat und das EU-Parlament den endgültigen Text bestätigen. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Frist für die Umsetzung beträgt für gewöhnlich zwei Jahre.
Weiterführende Informationen:
EU-Parlament: Corporate due diligence rules agreed to safeguard human rights and environment (Nur in Englisch)
Rat: Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an“
OTS: Endlich Rechte der Arbeitnehmer:innen im EU-Lieferkettengesetz stärken!
AK-Studie: Expected economic effects of the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) (Nur in Englisch)
A&W Blog: EU-Parlament will ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz
AK EUROPA: EU-Lieferkettengesetz vor wichtiger Abstimmung im EU-Parlament
AK EUROPA: Verantwortung von Unternehmen bei Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten entlang der Lieferketten
AK EUROPA: EU-Lieferkettengesetz: Rat verständigt sich auf Allgemeine Ausrichtung
AK Wien: Für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz