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Der Kommissionsvorschlag für das Nachhaltigkeitskapitel enthält ausschließlich unverbindliche Maßnahmen zum Informationsaustausch und zur Kooperation. Im Grunde werden nur bestehende Verpflichtungen im Rahmen der ILO-Kernarbeitsnormen wiederholt,bestätigt und aufgelistet. Die BAK bedauert, dass der Vorschlag der EU-Kommission das Ratifizierungserfordernis der ILO-Kernarbeitsnormen nicht einmal als Zielsetzung vorsieht.Die BAK ersucht das BMWFW auf die Einhaltung dieser fundamentalen Menschen-und ArbeitnehmerInnenrechte entsprechend der internationalen Verpflichtungengegenüber den USA zu bestehen.
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Éva Dessewffy

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