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ZurückDie EU hat ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit verabschiedet, das ab 14. Dezember 2027 zur Anwendung kommen wird. Die AK hat die Verabschiedung begrüßt und fordert eine wirksame Umsetzung. Am 26. Juni 2026 hat die Europäische Kommission ein Vorbereitungspaket veröffentlicht, das ein Portal zur Zwangsarbeit und Leitlinien zur Umsetzung der Zwangsarbeitsverordnung (EU) 2024/3015 enthält. Die Leitlinien führen die Verpflichtungen der Behörden und Unternehmen näher aus. Die AK begrüßt die Leitlinien und betrachtet sie als einen wichtigen Baustein der EU-Strategie zur Bekämpfung von Zwangsarbeit. Allerdings könnten einige Aspekte noch weiter gestärkt werden. AK EUROPA hat gemeinsam mit Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft einen offenen Brief an die Europäische Kommission gesendet, mit dem die Verbesserung der Leitlinien gefordert und die Fortsetzung des konstruktiven Austauschs mit der Kommission angeboten wird.
Sarah Bruckner
Kontakt per E-MailAlice Wagner (Brussels office)
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