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Diese Woche stellte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf vor, der Regeln für die mögliche Zulassung von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln bieten soll. Dabei hat die Kommission die Chance für klare Regelungen im Sinne der VerbraucherInnen leider verabsäumt.

Der Kommissionsentwurf sieht vor, dass die Einfuhr und Verarbeitung gentechnisch veränderter Organismen, selbst wenn sie in einem EU-Zulassungsverfahren genehmigt wurden, auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt werden könnten. Sie lehnt sich dabei an die nationalen Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen an. Während diese Anbauverbote aus Sicht der AK äußerst positiv sind, sieht die AK die vorgeschlagene Regelung für Einfuhr und Verarbeitung gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel aufgrund der restriktiven Auflagen sehr kritisch.

Zahlreichen Einschränkungen der nationalen Verbote

So dürfen Mitgliedsstaaten etwa keine nationalen Verbote gegen die Einfuhr von gentechnisch veränderten Lebensmitteln erlassen, wenn diese Verbote den Binnenmarkt gefährden. Zudem müssen zwingende Gründe vorliegen, warum gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel nicht ins Land gelassen werden. Ob die breite Ablehnung der KonsumentInnen als zwingender Grund anerkannt wird, ist zweifelhaft.

Kommission ignoriert Wünsche der VerbraucherInnen zu Gunsten von Wirtschaftsinteressen

Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen der nationalen Verbote ist mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass gentechnisch veränderte Organismen dennoch auf die nationalen Märkte kommen. Die Mehrheit der österreichischen KonsumentInnen will aber genau das nicht.

Statt unrealistischer Verbotsmöglichkeiten muss die Kommission generell das System der EU-weiten Zulassung gentechnisch veränderter Organismen überdenken. Daher fordert die die AK, dass die Einfuhr, Vermarktung und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen auf europäischer Ebene klar geregelt und begrenzt wird. Die Wünsche der VerbraucherInnen müssen, neben Umwelt- und Gesundheitsbedenken, im EU-Genehmigungsverfahren für Gen-Pflanzen berücksichtigt werden. Zudem müssen nationale Verbote auch tatsächlich wirksam werden können.