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2010 ist nicht zuletzt für die jungen Menschen Europas ein Krisenjahr. Im EU-Durchschnitt finden 20 % der unter 25-jährigen Arbeitsuchenden keinen Job, in Spanien liegt diese Quote sogar bei 40 %. Auch die Europäische Kommission erkennt angesichts dieser Zahlen die Dringlichkeit von Maßnahmen und präsentierte am Mittwoch die Europa 2020-Leitinitiative Jugend in Bewegung.

Trotz einiger begrüßenswerter Ideen ist fraglich, ob die Initiative geeignet ist, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig und zufriedenstellend zu lösen. Zunächst ist zu bemängeln, dass die zuständigen KommissarInnen Vassiliou und Andor in ihrer gemeinsamen Präsentation nur zwei konkrete, das heißt messbare Ziele nennen. Die Zahl der SchulabbrecherInnen soll von 15 auf 10 % verringert und die Quote der AbsolventInnen tertiärer Bildungseinrichtungen von 31 auf  40 % erhöht werden. Was vor allem fehlt ist ein in Zahlen gegossenes Bekenntnis zu einer hohen Beschäftigungsquote Jugendlicher.

Employability und Self-Employment als Lösungsvorschläge

Darüber hinaus konzentrieren sich die genannten Ziele wie der Großteil der vorgestellten Maßnahmen einseitig auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. Die Qualität der Ausbildung sowie die Lern- und Arbeitsmobilität soll weiter gefördert werden. Zum Abbau von Mobilitätshindernissen hat die Kommission unter anderem einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung veröffentlicht.

Außerdem spricht sich die Kommission dafür aus, verstärkt den Unternehmergeist in jungen Menschen und in jenen, die ihren Job verloren haben, wachzurufen. Bereits im Frühjahr 2010 wurde zu diesem Zweck ein Mikrofinanzierungsinstrument geschaffen, in das hundert Millionen Euro aus dem EU-Haushalt fließen. Mithilfe von Mikrokrediten sollen Menschen ohne Job sich selbstständig machen und sich so ihre Arbeit selbst verschaffen. 

Weitere geplante Maßnahmen auf Kommissionsebene betreffen die Einführung eines EU-weiten Monitors über freie Stellen (European Vacancy Monitor) und den Ausbau des EURES-Programms, in dem nationale Arbeitsmarktagenturen vernetzt sind.

Youth guarantee aufgegriffen

Dort, wo es um die Schaffung von Jobs sowie um die Indienstnahme der Mitgliedstaaten und Unternehmen geht, bleibt es – auch weil das nicht in den Kompetenzbereich der EU-Kommission fällt – bei Anregungen. Erfreulicherweise hat die Kommission die bereits vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und dem Europäischen Parlament geforderte „Youth guarantee“ aufgegriffen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen entweder einen Job haben, in Ausbildung sind oder in nationalen Programmen zur Arbeitsvermittlung betreut werden. Was dabei neben der Durchsetzbarkeit fehlt ist ein Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen dieser Garantie.  

Auch das Thema der Arbeitszeitverkürzung zur Schaffung von mehr Jobs wird in der Initiative nicht angesprochen.

Junge Menschen zunehmend prekär beschäftigt

Die vorgestellte Strategie lässt darüber hinaus konkrete Vorschläge vermissen, um die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern. Zurzeit sind laut EGB zwei Drittel der jungen Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

Besonders bedenklich scheint in diesem Zusammenhang eine weitere der von der Kommission angedachten Ideen. So wird den Mitgliedstaaten etwa vorgeschlagen, besondere Verträge für junge ArbeitnehmerInnen zuzulassen. Durch „ausreichend lange Probezeiten“ und den „stufenweisen Ausbau von Schutzrechten“ soll für Unternehmen der Anreiz geschaffen werden, vermehrt junge Menschen einzustellen. Der EGB hat in diesem Zusammenhang bereits vorgeschlagen, Unternehmen zu subventionieren, die junge ArbeitnehmerInnen einstellen. So wird der gewünschte Anreiz geschaffen, ohne die Rechte junger ArbeitnehmerInnen zu beschneiden.

Weiterführende Informationen:

Jugend in Bewegung: Homepage der EU-Kommission