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Im April 2021 nahm die Kommission das sogenannte "One-In-One-Out"-Prinzip (OIOO) erneut in ihre Mitteilung zur „Besseren Rechtsetzung“ auf. Hierdurch sollen "Belastungen" im bestehenden Recht in gleichem Maße beseitigt werden, wie neue "Belastungen" oder Gesetze eingeführt werden. 2022 wird sich auch das EU-Parlament mit dem Thema Bessere Rechtsetzung und dem OIOO-Prinzip befassen. Bei einem gemeinsamen Webinar von AK EUROPA, dem ÖGB Europabüro, dem EGB und der BEUC wurde mit Vertreter:innen der EU-Institutionen und Interessenvertreter:innen diskutiert.