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ZurückDie Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes in Europa ist der Bundesarbeitskammer (BAK) ein besonderes Anliegen. Sie unterstützt die EU-Kommission grundsätzlich in ihrer Bemühung, mit dem Verordnungsvorschlag zu „Geoblocking“ dem Rechtsanwender dabei helfen zu wollen, ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen von Konsumenten bei grenzüberschreitenden Geschäften leichter zu identifizieren und damit einfacher verfolgen zu können. Der momentane Verhandlungsstand (gemeinsame Ausrichtung im Rat, Berichtsentwurf des EP-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) gibt allerdings Anlass zur Sorge.