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Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2025 das Omnibus- Paket VIII (Umwelt) vorgelegt. Der Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, Umweltver­fahren sowie Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirtschaft zu vereinfachen, eine Datenbank für gefährliche Stoffe in Produkten abzuschaffen und die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der Abfallwirtschaft auszusetzen.

Die AK begrüßt einzelne der von der Kommission vorgelegten Vorschläge, sieht die Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen jedoch sehr kritisch. So werden etwa im Bereich der Umweltverfahren sehr kurze Genehmigungsfristen oder Ausnahmen vom Tötungsverbot für geschützte Tier- und Vogelarten vorgeschlagen. Problematisch sind auch die geplanten Änderungen bei den EPR-Pflichten, da sie die Funktionsfähigkeit des Systems untergraben würden. Genauso kritisch sieht die AK den Vorschlag, die in der Industrieemissionsrichtlinie vorgesehene Verpflichtung für Anlagenbetreiber abzuschaffen, wonach diese ab 2030 Transformationspläne vorlegen müssen.

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Judith Fitz

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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