Publikationen

Zurück
Die Bundesarbeitskammer sieht in der Verbesserung des Screening-Verfahrens, in den Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität des Verfahrens durch obligatorisches Scoping und verpflichtende Qualitätssicherung von UVP-Angaben einen wünschenswerten Fortschritt.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Cornelia Mittendorfer

Kontakt per E-Mail