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Die BAK begrüßt die mit dem Verordnungsvorschlag verknüpfte Absicht, die Anlegerinformation und den Verbraucherschutz zu erhöhen. Sie tritt für einen umfassenden Anwendungsbereich für Spar- undn Anlageprodukte ein.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Christian Prantner

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Benedikta Rupprecht

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