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ZurückDie BAK begrüßt die mit dem Verordnungsvorschlag verknüpfte Absicht, die Anlegerinformation und den Verbraucherschutz zu erhöhen. Sie tritt für einen umfassenden Anwendungsbereich für Spar- undn Anlageprodukte ein.
Denn die Verbraucher sollen für die – unter dem Aspekt eines bestimmten Anlagemotives (wie zum Beispiel private Vorsorge) - nachgefragten Produkte aus verschiedenen Kategorien ein identes Informationsniveau vorfinden. Die BAK tritt daher für standardisierte vorvertragliche Informationen (Produktinformationsblätter) für alle Spar- und Anlageprodukte ein, die Kleinanlegern angeboten werden.
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Christian Prantner
Kontakt per E-MailBenedikta Rupprecht
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