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Aus Sicht des österreichischen Verbraucherschutzes muss leider festgehalten werden, dass die Kommission eher nur unwesentliche Verbesserungen und Ergänzungen, vorgesehen hat. So sind etwa die vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereiches auf sogenann-te „one-leg-transactions“ sowie die Anwendung von Titel III auf Zahlungsdienste in der EU – unabhängig von der Währung – natürlich zu begrüßen.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Daniela Zimmer

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Benedikta Rupprecht

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