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ZurückAus Sicht des österreichischen Verbraucherschutzes muss leider festgehalten werden, dass die Kommission eher nur unwesentliche Verbesserungen und Ergänzungen, vorgesehen hat. So sind etwa die vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereiches auf sogenann-te „one-leg-transactions“ sowie die Anwendung von Titel III auf Zahlungsdienste in der EU – unabhängig von der Währung – natürlich zu begrüßen.
Die Bundesarbeitskammer (AK) begrüßt auch die Regulierung der Interbankenentgelte für Debit- und Kreditkarten. <br /><br />Im Gegenzug sollen aber etliche gravierende Verschlechterungen, die VerbraucherInnen unmittelbar betreffen und die Zahlungen verteuern bzw weniger vertrauenswürdig machen, eingeführt werden, insbesondere indem Wahlrechte der Mitgliedstaaten, die die RL 2007/64/EG vorsieht, geändert bzw gestrichen werden. <br />
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Daniela Zimmer
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