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Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben Ende Februar 2015 den Länderbericht Österreich 2015 vorgelegt. Angesichts der Tatsache, dass diese Arbeitsunterlage eine wichtige Grundlage für die Annahme der länderspezifischen Empfehlungen im Mai 2015 darstellt, nimmt die Bundesarbeitskammer (BAK) zu ausgewählten Kapiteln Stellung.
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Norbert Templ

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