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ZurückDie BAK begrüßt, dass der RL-Vorschlag die Stärkung des Verbraucherschutzes beabsichtigt und den Anwendungsbereich auf Versicherungsunternehmen ausdehnt.
Eine Verbesserung der (Kosten) Transparenz bei Versicherungsprodukten und die Verhinderung von Interessenskonflikten im Versicherungsvertrieb sind aus Verbrauchersicht notwendig. Aufgrund der noch zu erlassenden delegierten Rechtsakte lässt sich derzeit noch nicht beurteilen, ob mit dem RL-Vorschlag die erklärten Ziele effektiv erreicht werden können.
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Christian Prantner
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