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Rat und Europäisches Parlament stellen derzeit Überlegungen zur Sicherung der Qualität sozialer Dienstleistungen an. Im Rat soll noch im Dezember eine Schlussfolgerung dazu verabschiedet werden, das Europäische Parlament wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres eine Position dazu fixieren. Auch die Kommission ist in dieser Richtung bereits aktiv und machte im Rahmen einer Fachveranstaltung erste Andeutungen über ihre Pläne zu sozialen Diensten.
Bei einer Konferenz zu sozialen Dienstleistungen in Brüssel äußerte sich eine Kommissionsbeamtin über die Richtung, in die die Aktivitäten der Kommission zu den sozialen Diensten gehen und welche Arbeiten im Rat dazu bereits getroffen wurden. Nachdem viele Sozialdienstleistungen von der öffentlichen Hand an private Dienstleister ausgelagert worden seien, habe sich die Frage gestellt, wie die Qualität der sozialen Dienste sichergestellt werden könne. Darüber hinaus steigt die Nachfrage nach derartigen Dienstleistungen unter anderem aufgrund der Alterung der Bevölkerung. Die Schaffung von Instrumenten, um die Qualität der Dienstleistungen sicher zu stellen, könnten Hilfestellungen liefern. Die größte Herausforderung sei die Vielfalt an unterschiedlichen sozialen Dienstleistungen. So sei die Qualität bei sozialem Wohnbau etwas anderes als die Qualität in der Langzeitpflege. Daher müsse man sich um Regeln auf Ebene der einzelnen Sektoren bemühen.

Ein entscheidender Punkt bei den sozialen Dienstleistungen seien die Beschäftigten. Man müsse sich mit ihnen und ihren Arbeitsbedingungen auseinandersetzen. Die Nachfrage nach Beschäftigten in diesem Bereich werde in den nächsten Jahren deutlich steigen. Es sei außerdem zu beachten, dass es unterschiedliche Beschäftigungsformen gäbe, die im Bereich der sozialen Dienste zum Einsatz kämen. Beispielsweise können dies Freiwillige aber auch Vollzeitkräfte sein.

Der Rat möchte zu den sozialen Dienstleistungen einen freiwilligen Rahmen für die Qualität sozialer Dienste vorschlagen, der im Dezember diesen Jahres beschlossen werden soll. Im Juni 2011 will auch das Europäische Parlament eine Resolution zu den sozialen Diensten verabschieden. Übrigens ist das Zusammenspiel von Europäischem Parlament, Rat und Kommission bei diesem Thema sehr ungewöhnlich. Während Europäisches Parlament und Rat normalerweise tätig werden, sobald die Kommission ihren Vorschlag veröffentlicht hat, sind das Parlament und der Rat bei den sozialen Dienstleistungen bereits jetzt aktiv. Der Grund dafür dürfte am Subsidiaritätsprinzip liegen, nachdem der Bereich der sozialen Dienstleistungen in die Kompetenz der Mitgliedstaaten und nicht der EU fällt.