Nachrichten
ZurückIm federführenden Ausschuss für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde nun nach monatelangen Diskussionen der erste Teil des Berichts vorgestellt, der zweite folgt Ende Juni. Berichterstatter EU-Abgeordneter Andreas Schwab von der Europäischen Volkspartei sieht folgende Änderungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag vor:
- Abkehr von der Vollharmonisierung: Der Berichterstatter sieht nur in einigen ausgesuchten Teilbereichen eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften im Konsumentenschutzbereich vor. Darunter fallen beispielsweise die Begriffsdefinitionen und zum großen Teil abgeschlossene Verträge außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten. Die Informationspflichten der VerkäuferInnen sollen EU-einheitlich geregelt werden. Allerdings sollen auch hier zusätzliche Regelungen – Schwab führte hier das Beispiel eines österreichischen Gesetzes an, das eine besondere Information vor Tätowierungen vorsieht – weiterhin gelten sollen.
- Nationale Regelungen sollen zu einem großen Teil weiter gelten: Für Verbraucherverträge, die in Geschäftslokalen abgeschlossen wurden, sollen weiterhin die nationalen Konsumentenschutzregeln gelten. Dies ist einer der großen Unterschiede zum Vorschlag der Kommission.
- Weitere Regelungen: Der Berichterstatter fordert ein Widerrufsrecht von 14 Tagen im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften. Wenn der Verkäufer den Konsumenten über das Widerrufsrecht nicht informiert, verlängert sich dieses auf ein Jahr. Unerwünschte Telefonwerbung soll nicht EU-weit verboten werden. Allerdings steht es den Mitgliedstaaten offen, auf nationaler Ebene ein Verbot einzuführen bzw. beizubehalten. Obwohl in einer anderen Richtlinie bereits geregelt, fordert Schwab auch mehr Transparenz bei Flugbuchungen. Nebenkosten sollen ausgewiesen werden müssen.
- Die Vorschläge zur Gewährleistung, der Vermutungsfrist und zu den Klauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) fehlen im ersten Berichtsteil noch.
Die VertreterInnen der anderen Fraktionen sahen den Berichtsvorschlag nicht ganz so rosig:
- EU-Abgeordnete Gebhardt von der Allianz der Sozialdemokraten begrüßt die Abkehr von der Vollharmonisierung. Bezüglich der Vollharmonisierung kritisiert sie aber die Informationspflichten außerhalb von Geschäftsräumen und bei Fernabsatzverträgen. Außerdem ginge der präsentierte 1. Teil des Berichts nur bis zum Artikel 20. Es gäbe aber bei manchen der präsentierten Artikel Verweise auf spätere Artikel. Dadurch sei eine Beurteilung überhaupt noch nicht möglich.
- Der Liberale Abgeordnete Rochefort spricht sich für eine größtmögliche Harmonisierung des Verbraucherschutzrechtes aus. Beim Widerruf müsse man sich die vorgeschlagene Regelung noch genauer ansehen.
- Die Grüne Abgeordnete Turunen meinte, dass man sich bei einer Vollharmonisierung entscheiden müsse das Verbraucherschutzniveau anzuheben. Sie kritisierte, dass der Bericht erst spät abends vorlag, wodurch eine gute Vorbereitung auf die Aussprache nicht möglich sei.
- Harbour von den Europäischen Konservativen begrüßt den Ansatz der Mindestharmonisierung bei den Kapiteln 4 und 5 zur Gewährleistung und zu unfairen Vertragsklauseln.
- Triantaphyllides von den Europäischen Linken forderte die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus. VerbraucherInnen müssten über alle Kosten (Gebühren) ausreichend informiert werden. Die Widerrufsfrist solle erst beginnen, wenn das Produkt bei den KonsumentInnen angekommen sei und nicht bereits wenn es abgeschickt wurde.
Am Ende der Diskussion kündigte Berichterstatter Schwab an, dass am 23. Juni der zweite und abschließende Teil des Berichtsentwurfs vorgestellt werde. Anschließend haben die EU-Abgeordneten Gelegenheit ihre Änderungsvorschläge einzubringen. Ende Oktober soll dann die Abstimmung im Ausschuss stattfinden. Die erste Lesung endet mit der Abstimmung im Plenum, voraussichtlich im Dezember 2010.
Voraussichtlich wird es auch im Rat erst im Dezember 2010 unter belgischem Vorsitz zu einer politischen Einigung kommen.
Weiterführende Informationen:
Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments über Verbraucherrechte