Nachrichten
ZurückDiese Woche war Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva beim Brüsseler Think Tank European Policy Centre zu Gast, um eine neue Kommissionsmitteilung zur Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts anzukündigen. Bei dem eher unspektakulären Thema offenbarte sie allerdings, dass sie offenbar ein Fan von Wirtschaftstheorien aus dem 18. Jahrhundert ist: Sie erklärte, dass sie beim Verbraucherschutz grundsätzlich auf die Selbstregulierung des Marktes setze und glaubt damit wie einst Adam Smith vor über 200 Jahren an die „unsichtbare Hand“, die alles automatisch in die richtige Bahn lenkt.
Kuneva erwähnte, dass schon Zünfte im Mittelalter, wie zum Beispiel die Wandteppichhersteller, durch ihre hohen Qualitätsansprüche dafür sorgten, dass nur die Geschicktesten Meister werden durften und durch das Zunftwesen nur die besten Waren auf den Markt kamen.
Zudem entwickle sich laut der Verbraucherkommissarin der Markt (durch immer neue Verkaufsplattformen, zB über Internet, Mobiltelefon, etc.) so rasch weiter, dass die Gesetzgebung nicht nachkäme. Wenn sich aber konkret zeige, dass es zu keiner Selbstregulierung komme, könne man noch immer regulierend eingreifen.
Die Kommissarin betonte allerdings bezüglich der neuen Kommissionsmitteilung, dass die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts für die Kommission sehr wichtig sei. Die Mitteilung zeigt fünf Prioritäten auf:
Weiterführende Informationen:
RAPEX (nur in Englisch verfügbar)
2. Ausgabe des Verbraucherbarometers
Kommissionspressemeldung zur Umsetzung von EU-Verbraucherrecht (nur in Englisch verfügbar)Zudem entwickle sich laut der Verbraucherkommissarin der Markt (durch immer neue Verkaufsplattformen, zB über Internet, Mobiltelefon, etc.) so rasch weiter, dass die Gesetzgebung nicht nachkäme. Wenn sich aber konkret zeige, dass es zu keiner Selbstregulierung komme, könne man noch immer regulierend eingreifen.
Die Kommissarin betonte allerdings bezüglich der neuen Kommissionsmitteilung, dass die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts für die Kommission sehr wichtig sei. Die Mitteilung zeigt fünf Prioritäten auf:
- Das Konsumentenkooperationsnetzwerk muss gestärkt werden, ebenso wie die Marktüberwachung Die Kommission habe zum Beispiel mit RAPEX ein System zur Schnellwarnung vor unsicheren Produkten installiert;
- Die Transparenz bei der Marktüberwachung muss verstärkt werden; das Marktmonitoring wurde zum Beispiel durch das Consumer Scoreboard deutlich verbessert;
- Erarbeitung einheitlicher Interpretationen des EU-Verbraucherrechts;
- Marktmonitoring verstärken, Märkte identifizieren, bei denen Maßnahmen nötig sind.
- Die internationale Kooperation forcieren, zum Beispiel durch Abkommen mit Drittstaaten wie die USA oder China.
Weiterführende Informationen:
RAPEX (nur in Englisch verfügbar)
2. Ausgabe des Verbraucherbarometers