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Die Kommission plant, im Jahr 2026 einen europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum vorzulegen. Dieser soll die Wohnungsbaupolitik der Mitgliedstaaten einschließlich der regionalen und lokalen Behörden ergänzen. Zu den wichtigsten geplanten Initiativen gehört die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen. Hierzu leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation ein, die am 31.7.2025 endete.

Aus Sicht der AK bestehen grundsätzliche Bedenken gegen die Annahme, dass die Schaffung von leistbarem, gemeinnützigem oder sozialem Wohnungsbau im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist. Die Tatbestandsmerkmale – Begünstigung bestimmter Unternehmen, Verfälschung des Wettbewerbs und Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – sind im konkreten Fall nicht erfüllt. Die AK fordert daher eine Bereichsausnahme im Rahmen eines neuen DAWI-Paketes. Anstelle regulatorischer Eingriffe sollte die EU den Ausbau von sozialem, gemeinnützigem und leistbarem Wohnungsbau über geeignete Förderinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterstützen.

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Susanne Wixforth

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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