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Die Europäische Kommission überarbeitet erstmals seit rund zwei Jahrzehnten ihre Leitlinien zur Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen. Damit sollen tiefgreifende wirtschaftliche Veränderungen durch Digitalisierung, Dekarbonisierung, globale Wertschöpfungsketten und geopolitische Herausforderungen stärker in der europäischen Fusionskontrolle berücksichtigt werden. Aus Sicht der AK ist diese Aktualisierung grundsätzlich zu begrüßen. Eine wirksame Fusionskontrolle ist zentral, um Marktmacht und Monopolisierungstendenzen zu begrenzen und faire Preise, Qualität, Auswahl und Innovation sowie wettbewerbliche Arbeitsmärkte sicherzustellen.

Die AK unterstützt grundsätzlich das Ziel, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Investitionen stärker in der Fusionskontrolle zu berücksichtigen. Rechtfertigungsgründe wie Skaleneffekte, Resilienz oder Nachhaltigkeit dürfen jedoch nicht dazu führen, höhere Marktkonzentrationen zulasten von Arbeitnehmer:innen in Kauf zu nehmen und die Gründe müssen immer in einer konkreten Einzelfallbeurteilung dargestellt werden.

Darüber hinaus fordert die AK, Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf Arbeitnehmer:innen angemessen zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk sollte auch auf sogenannte „Killing Mergers“, die zunehmende Datenmacht digitaler Konzerne und öffentliche Interessen gelegt werden. Arbeitnehmer:innen, Gewerkschaften und Verbraucher:innen sollten stärker in die Beurteilung von Zusammenschlüssen einbezogen werden.

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Priska Lueger

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Judith Vorbach (Brussels office)

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