Publikationen
ZurückDie BAK spricht sich für drei Ziele aus: Verringerung der Treibhausgas-Emissionen, Steigerung der Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energien.
Jedenfalls sind die Ziele verbindlich vorzugeben, damit Rechs- und damit Planungssicherheit besteht und auch eine effektivere Zielerreichung gewährleistet wird. Die Notwendigkeit von verbindlichen Zielen wird anhand des Energieeffizienzzieles deutlich, für das bisher keine verbindlichen Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt wurden.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Dorothea Herzele
Kontakt per E-MailChristoph Streissler
Kontakt per E-Mail