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ZurückNachdem die Europäische Kommission den lang erwarteten Entwurf zum Kapitel II Investitionen für die EU-Verhandlungen mit den USA vorgelegt hat, erlaubt sich die Bundesarbeitskammer (BAK) ihre kritische Analyse zum Investitionsschutz sowie dem Investitionsstreitbeilegungssystem „Investment Court System“ vorzulegen.