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ZurückSeit der Novellierung der Eurovignetten-Richtlinie im Jahr 2022 müssen erstmals auch CO2-Kriterien bei der Festlegung von Lkw-Mauttarifen berücksichtigt werden. Für emissionsarme Nutzfahrzeuge ist bis zum 31. Dezember 2025 auch eine generelle Mautbefreiung zulässig. Der vorliegende Vorschlag der Kommission sieht nun die Möglichkeit vor, diese Befreiung bis zum 1. Juli 2031 zu verlängern. Damit soll den Nutzfahrzeugherstellern beim Umstieg auf emissionsfreie Antriebe geholfen werden.
Die AK lehnt den Vorschlag der Kommission ab, da er keinen berechenbaren Rahmen schafft, der den Betrieb und Erhalt der Autobahninfrastruktur sichert und gleichzeitig Kaufanreize für emissionsfreie Nutzfahrzeuge bietet. Auch Lkw-Mauttarife für besonders schwere Nullemissionsfahrzeuge müssen die Kosten für die Benützung der Straßeninfrastruktur decken. Die Begünstigung gegenüber fossil betriebenen Fahrzeugen sollte durch Mautaufschläge für die externen CO2-Kosten erfolgen. Der Vorschlag muss außerdem in einem ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.

Franz Greil
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Florian Wukovitsch (Brussels office)
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