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ZurückSeit mehr als einem halben Jahr liegt nun der Vorschlag der EU-Kommission bezüglich der konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen auf dem Tisch. Der Rat verhandelt hinter verschlossenen Türen bereits ein halbes Jahr. Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erarbeitete bereits einen Entwurf einer Stellungnahme, hielt diese Woche sogar eine sehr interessante öffentliche Anhörung zu dem Thema ab. Im Europäischen Parlament (EP) wird zwar über das Thema diskutiert, mehr tut sich aber zurzeit nicht.
Konzerninterne Entsendung von Führungskräften, Fachkräften und Trainees aus Drittstaaten soll erleichtert werden
Mit dem vorgelegten Vorschlag will die EU-Kommission die Regelungen über die Zulassung von Arbeitskräften, die von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in ein Unternehmen desselben Konzerns innerhalb der Union entsendet werden, EU-weit vereinheitlichen. Die Arbeiterkammer lehnte von Anfang an diesen Vorschlag der EU-Kommission ab, ist doch zu befürchten, dass es dadurch zu Lohn- und Sozialdumping kommen könnte. Es ist zwar vorgesehen, dass die Entsandten den österreichischen Mindestlohnbestimmungen unterliegen, aber es ist völlig offen, wie dies kontrolliert werden soll. Die Einbeziehung von „Trainees“ und der kaum definierten Gruppe der „Fachkräfte“ lässt befürchten, dass es zu einer Verdrängung von im Inland ausgebildeten AbsolventInnen und bereits verfügbaren Arbeitskräften kommen wird. Als Fachkraft gilt, wer über die in der aufnehmenden Niederlassung benötigten branchenspezifischen Fachkenntnisse verfügt. Bei der öffentlichen Anhörung des EWSA brachte es der Vertreter der deutschen Bundesagentur für Arbeit auf den Punkt, als er meinte, dass auch ein indischer Maler damit konzernintern entsandt werden könne. Wenn das das Ziel der EU-Kommission ist, dann muss man den Richtlinienvorschlag zu Recht hinterfragen, denn genügend Maler werden sich wohl auch auf den heimischen Arbeitsmärkten finden lassen.
Streit im EP über die interne Zuständigkeit blockiert Arbeiten
Eigentlich hätte der zuständige Ausschuss im EP schon längst die Arbeit aufnehmen müssen. Derzeit gibt es aber eine Auseinandersetzung darüber, ob der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten oder der Beschäftigungsausschuss für dieses Thema zuständig sein soll. Die Konferenz der Präsidenten im EP ist dafür verantwortlich den Konflikt zu lösen, doch scheint dies schwieriger zu sein, als zuerst angenommen. Zurzeit ist nicht abzusehen, wann es zu einer Lösung kommen wird. Man geht davon aus, dass es Ende März soweit ist und dass dann mit einem ersten Berichtsentwurf Ende April zu rechnen ist. Auch auf Ratsebene wird es unter ungarischer Präsidentschaft keine Einigung geben, denn es sind einfach noch zu viele Punkte strittig. Die Arbeiterkammer wird sich weiterhin in Brüssel mit voller Kraft dafür einsetzen, dass der Richtlinienentwurf der EU-Kommission keine Schlupflöcher für Lohn- und Sozialdumping eröffnet.
Weiterführende Informationen:
AK Stellungnahme zur konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen
Vorentwurf einer Stellungnahme des EWSA zur konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen (Berichterstatter Oliver Röpke) nur in Englisch
Mit dem vorgelegten Vorschlag will die EU-Kommission die Regelungen über die Zulassung von Arbeitskräften, die von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in ein Unternehmen desselben Konzerns innerhalb der Union entsendet werden, EU-weit vereinheitlichen. Die Arbeiterkammer lehnte von Anfang an diesen Vorschlag der EU-Kommission ab, ist doch zu befürchten, dass es dadurch zu Lohn- und Sozialdumping kommen könnte. Es ist zwar vorgesehen, dass die Entsandten den österreichischen Mindestlohnbestimmungen unterliegen, aber es ist völlig offen, wie dies kontrolliert werden soll. Die Einbeziehung von „Trainees“ und der kaum definierten Gruppe der „Fachkräfte“ lässt befürchten, dass es zu einer Verdrängung von im Inland ausgebildeten AbsolventInnen und bereits verfügbaren Arbeitskräften kommen wird. Als Fachkraft gilt, wer über die in der aufnehmenden Niederlassung benötigten branchenspezifischen Fachkenntnisse verfügt. Bei der öffentlichen Anhörung des EWSA brachte es der Vertreter der deutschen Bundesagentur für Arbeit auf den Punkt, als er meinte, dass auch ein indischer Maler damit konzernintern entsandt werden könne. Wenn das das Ziel der EU-Kommission ist, dann muss man den Richtlinienvorschlag zu Recht hinterfragen, denn genügend Maler werden sich wohl auch auf den heimischen Arbeitsmärkten finden lassen.
Streit im EP über die interne Zuständigkeit blockiert Arbeiten
Eigentlich hätte der zuständige Ausschuss im EP schon längst die Arbeit aufnehmen müssen. Derzeit gibt es aber eine Auseinandersetzung darüber, ob der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten oder der Beschäftigungsausschuss für dieses Thema zuständig sein soll. Die Konferenz der Präsidenten im EP ist dafür verantwortlich den Konflikt zu lösen, doch scheint dies schwieriger zu sein, als zuerst angenommen. Zurzeit ist nicht abzusehen, wann es zu einer Lösung kommen wird. Man geht davon aus, dass es Ende März soweit ist und dass dann mit einem ersten Berichtsentwurf Ende April zu rechnen ist. Auch auf Ratsebene wird es unter ungarischer Präsidentschaft keine Einigung geben, denn es sind einfach noch zu viele Punkte strittig. Die Arbeiterkammer wird sich weiterhin in Brüssel mit voller Kraft dafür einsetzen, dass der Richtlinienentwurf der EU-Kommission keine Schlupflöcher für Lohn- und Sozialdumping eröffnet.
Weiterführende Informationen:
AK Stellungnahme zur konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen
Vorentwurf einer Stellungnahme des EWSA zur konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen (Berichterstatter Oliver Röpke) nur in Englisch