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ZurückDigitale Kommunikationsmärkte und -infrastrukturen sind ein essenzieller Bestandteil des heutigen Lebens. Für soziales Leben, Bildung, nationale Sicherheit und Funktionieren der Wirtschaft und vieler Infrastrukturen sind sie eine unabdingbare Voraussetzung. Eine hochqualitative, sichere und resiliente Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die Zukunft in der EU. Die Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens und die Anpassung an die Herausforderungen ist deshalb notwendig.
Aus Sicht der AK dürfen Änderungen der Systematik, wie sie mit dem Digital Networks Act (DNA) vorgenommen werden sollen, jedoch zu keiner Verschlechterung des aktuellen Konsument:innenschutzniveaus führen. Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden sollen auch künftig den Gestaltungsspielraum für die Regulierung der nationalen Märkte haben und insbesondere auch konsument:innenrechtliche Bestimmungen weiterentwickeln können. Hier bestehen im Vorschlag zum DNA noch viele Rechtsunsicherheiten. Nicht sinnvoll erscheinen auch überbordenden Hürden für Regulierungsbehörden bei Marktanalysen und Maßnahmen. Ein flächendeckender Universaldienst sollte jedenfalls zur Verfügung stehen und die Möglichkeit zur Verpflichtung eines Betreibers, sollte nicht verwässert werden. Das Prinzip eines offenen Internets muss aus Sicht der AK in vollem Umfang beibehalten werden. Auch die Abschaltung von Kupfernetzen darf nicht zum (finanziellen) Nachteil von Konsument:innen geschehen. Eine Migration sollte freiwillig sein.
Mathias Grandosek
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