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Zu den wichtigsten Initiativen der Kommission im Bereich des Wohnungswesens gehört die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen. Um Rechtssicherheit für gemeinwohlorientierte Wohnbaumodelle zu schaffen, bedarf es einer Bereichsausnahme im EU-Beihilfenrecht. Im Oktober 2025 legte die Kommission einen Entwurf zur Überarbeitung des Beschlusses vom 20.12.2011 (2012/21/EU) vor.

 

Die AK begrüßt, dass ein wesentliches Anliegen der gemeinnützigen und sozialen Wohnbauträger durch die vorgeschlagene Erweiterung der Ausnahme vom Beihilfenrecht erfüllt wird. Eine zeitliche Beschränkung der Betrauung mit der Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum ist aber abzulehnen. Außerdem muss vermieden werden, dass neue bürokratische Hürden entstehen, wie dies insbesondere im Zusammenhang mit der Konditionalität „Einkommen und Zusammensetzung des Haushalts“ vorgesehen ist. Dabei ist auch auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23.10.2025 zu verweisen, in denen die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips im Bereich Wohnen betont wird.

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