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Am 19.7.2011 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung bzw Änderung der EG-Verordnungen 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Seitens der EU-Kommission wird als „übergeordnetes Ziel der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten) … die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Arbeitsbedingungen der Fahrer sowie die Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs zwischen Verkehrsunternehmen“ angegeben.
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Richard Ruziczka

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