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In der letzten Zeit ist immer deutlicher geworden, dass manche Industrieunternehmen Schwierigkeiten haben, ihre Emissionen an Treibhausgasen zu verringern. Um diesen Betrieben entgegenzukommen, schlägt die Kommission eine weitreichende Überarbeitung des EU-ETS vor. Diese führt zu einer massiven Verlagerung der Reduktionsnotwendigkeiten vom ETS- zum Non-ETS-Bereich, wenn das Ziel der Klimaneutralität 2050 gewahrt werden soll.

Die AK ist überzeugt, dass eine innovative, an den Bedürfnissen der Gesellschaft ausgerichtete Industrieproduktion mit der Klimaneutralität der EU bis 2050 vereinbar ist. Dazu sind u.a. diese Änderungen am Vorschlag der Kommission erforderlich: Die Vergabe von Gratiszertifikaten muss an weitere Bedingungen wie Standort- und Beschäftigungsgarantien und Qualifikationspläne geknüpft werden. Auktionserlöse der Mitgliedstaaten sollten vor allem der Finanzierung der notwendigen Infra­struktur für die Transformation dienen. Die Verbrennung von Siedlungsabfällen sollte nicht in das EU-ETS aufgenommen werden. Um einen schädlichen Bei­hilfenwettlauf zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern, sollte der Schutz vor indirektem Carbon Leakage EU-weit einheitlich geregelt werden.

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Christoph Streissler

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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